Jetzt anrufen
und informieren!

Vorteile


Motivierte und gesunde Mitarbeiter leisten einen wichtigen Beitrag für jeden nachhaltigen Unternehmenserfolg. Mit der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) machen sich Unternehmen stark für die Gesundheit ihrer Belegschaft und das Betriebsklima. Gleichzeitig fördern sie damit die Motivation und Loyalität der Mitarbeiter.

Eine bKV ist eine arbeitgeberfinanzierte, innovative Personalzusatzleistung und schließt Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung; z. B. beim Zahnarzt, Arzt oder Heilpraktiker, im Krankenhaus oder bei Vorsorgeuntersuchungen.

Sie bietet je nach Zusammensetzung und Budget höchste Flexibität und eröffnet sogar auch privat Krankenversicherten die Möglichkeit, davon zu profitieren. 

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung profitieren Sie von vielen Vorteilen.
 

... für das Unternehmen:

  • Sicherung der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter
  • Erhöhung der Motivation durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen
  • Senkung von Kosten durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle
  • Steigerung der Produktivität und Qualität
  • Aufwertung des Unternehmensimage
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit
  • Sicherung von Fachkräften
  • Nachhaltiger als eine Gehaltserhöhung
  • Effektive Bindung der Mitarbeiter
  • Attraktive Sozialleistung ohne hohe Kosten
  • Hoher emotionaler Wirkungsgrad
  • Mitarbeiter erhalten eine bessere medizinische Versorgung
  • Weniger Frühverrentungen 

... für die Mitarbeiter:

  • Sofort erlebbare Leistungen
  • Verbesserung des Gesundheitszustandes und Senkung gesundheitlicher Risiken
  • Reduzierung von Arztbesuchen
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Betrieb
  • Verringerung von belastenden Faktoren
  • Verbesserung der Lebensqualität
  • Erhaltung/Zunahme der eigenen Leistungsfähigkeit
  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit
  • Verbesserung des Betriebsklimas
  • Hochwertige Betreuung im Krankheitsfall
  • Günstiger Versicherungsschutz – im Durchschnitt ca. 50 % Ersparnis gegenüber den „Normaltarifen“
  • Auffüllung von Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Mitversicherung von Familienangehörigen möglich  

Erstinformation

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

Kontaktdaten
Infinum GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Janssen
Schlachte 27-28
28195 Bremen
Tel.: 0421/ 33 11 14 20
Fax: 0421/ 33 11 14 29
info@infinum.de
https://www.infinum.de

Handelsregister
Die Infinum GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 33648 HB.

Tätigkeit
Wir sind Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO).

Erlaubnis- und Registerbehörde

Handelskammer Bremen
Am Markt 13
28195 Bremen
Tel.: 0421/ 36 37-0
Fax: 0421/ 36 37-2 99
service@handelskammer-bremen.de
www.handelskammer-bremen.de

Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Str. 29
10178 Berlin
Tel.: 030/ 2 03 08-0
info@dihk.de
Registerabruf unter https://www.vermitllerregister.info oder telefonisch unter 030/ 6 00 58 50 (0,20 € je Anruf)
Registrierungsnummer: D-TQCR-3T0HO-44

Beratungsleistung
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bieten wir Ihnen eine Beratung an.

Vergütungen
Für die Vermittlung von Versicherungsprodukten erhalten wir eine Courtage, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhalten wir im Einzelfall auch andere Zuwendungen. Ferner bieten wir Ihnen an, etwaige Servicedienstleistungen durch einen gesonderten Vertrag zu erweitern. Das auf dieser Grundlage vereinbarte Serviceentgelt ist von Ihnen direkt zu zahlen. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen Ihnen und uns vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die Sie zur Zahlung der Vermittlungsvergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.

Interessenskonflikte
Wir sind für eine Vielzahl von Versicherern vermittelnd tätig. Die mit den einzelnen Versicherern vereinbarten Courtagen unterscheiden sich der Höhe nach.

Unabhängigkeit
An der Infinum GmbH ist kein Versicherer direkt oder indirekt beteiligt. Ebenso nicht die Infinum GmbH an einem Versicherer.

Berufshaftpflichtversicherung
Es besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen.

Beschwerdemanagement
Sofern Sie mit unseren Dienstleistungen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Sie Beschwerden jederzeit gerne an uns unter der E-Mail-Adresse janssen@infinum.de oder unter Tel.: 0421/ 33 11 14 21 richten. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass diese intern geprüft wird und wir Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen.

Anschriften der Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: 0800/ 3 69 60 00 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800/ 3 69 90 00 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
https://www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Herr Heinz Lanfermann
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: 0800/ 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030/ 20 45 89 31
ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
https://www.pkv-ombudsmann.de

Berufsrechtliche Regelungen
Gewerbeordnung (GewO) – https://bundesrecht.juris.de/gewo/
Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) –
https://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – https://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) – https://bundesrecht.juris.de/vag/


(Stand 12.2019)


PDF Download