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Denken für morgen


Wirtschaftsexperten warnen bereits jetzt, dass der demografische Wandel den Wettbewerb um Fachkräfte noch spürbarer erschweren wird. Bis 2025 fehlen laut dem Wirtschaftsinstitut Prognos bis zu 2,9 Millionen Arbeitskräfte in Deutschland; ca. 6,9 Millionen gehen in Rente und nur ca. 4 Millionen treten ins Erwerbsleben ein.

Die Generation der Baby-Boomer spielt im Zusammenhang mit der Entwicklung des Arbeitskräfteangebots in Deutschland eine große Rolle. In den nächsten 15 Jahren werden die stärksten Jahrgänge, geboren zwischen 1957 und 1969, in den Ruhestand gehen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) aus dem Mikrozensus 2021 werden 12,9 Millionen Erwerbspersonen bis 2036 das derzeitige Renteneintrittsalter von 67 Jahren überschritten haben. Dies entspricht knapp 30 % der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Erwerbspersonen, bezogen auf das Berichtsjahr 2021.     

Stellen Sie daher bereits heute Ihre personellen Planungen darauf ein. Eine klare Strategie hilft Ihnen, Fachkräfte zu binden. So vermeiden Sie Engpässe von morgen. Denn die Entwicklung ist deutlich: Belegschaften werden altern. Dadurch sind Mitarbeiter öfter krank und fallen aus. In der Folge ist Ihr Unternehmen weniger produktiv und wettbewerbsfähig. Mit einer alternden Belegschaft gehen auch höhere Kosten einher.

Ihre Mitarbeiter verdienen die beste Behandlung:

  • Extras in der Gesundheitsvorsorge stärken das Gesundheitsbewußtsein.
  • Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet individuelle Mehrleistungen.
  • Die Leistungen der bKV helfen Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen.

Ein Investment in die Gesundheit bedeutet ein Plus für die Mitarbeiter und das Unternehmen.

Erstinformation

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

Kontaktdaten
Infinum GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Janssen
Schlachte 27-28
28195 Bremen
Tel.: 0421/ 33 11 14 20
Fax: 0421/ 33 11 14 29
info@infinum.de
https://www.infinum.de

Handelsregister
Die Infinum GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 33648 HB.

Tätigkeit
Wir sind Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO).

Erlaubnis- und Registerbehörde

Handelskammer Bremen
Am Markt 13
28195 Bremen
Tel.: 0421/ 36 37-0
Fax: 0421/ 36 37-2 99
service@handelskammer-bremen.de
www.handelskammer-bremen.de

Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Str. 29
10178 Berlin
Tel.: 030/ 2 03 08-0
info@dihk.de
Registerabruf unter https://www.vermitllerregister.info oder telefonisch unter 030/ 6 00 58 50 (0,20 € je Anruf)
Registrierungsnummer: D-TQCR-3T0HO-44

Beratungsleistung
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bieten wir Ihnen eine Beratung an.

Vergütungen
Für die Vermittlung von Versicherungsprodukten erhalten wir eine Courtage, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhalten wir im Einzelfall auch andere Zuwendungen. Ferner bieten wir Ihnen an, etwaige Servicedienstleistungen durch einen gesonderten Vertrag zu erweitern. Das auf dieser Grundlage vereinbarte Serviceentgelt ist von Ihnen direkt zu zahlen. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen Ihnen und uns vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die Sie zur Zahlung der Vermittlungsvergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.

Interessenskonflikte
Wir sind für eine Vielzahl von Versicherern vermittelnd tätig. Die mit den einzelnen Versicherern vereinbarten Courtagen unterscheiden sich der Höhe nach.

Unabhängigkeit
An der Infinum GmbH ist kein Versicherer direkt oder indirekt beteiligt. Ebenso nicht die Infinum GmbH an einem Versicherer.

Berufshaftpflichtversicherung
Es besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen.

Beschwerdemanagement
Sofern Sie mit unseren Dienstleistungen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Sie Beschwerden jederzeit gerne an uns unter der E-Mail-Adresse janssen@infinum.de oder unter Tel.: 0421/ 33 11 14 21 richten. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass diese intern geprüft wird und wir Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen.

Anschriften der Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: 0800/ 3 69 60 00 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800/ 3 69 90 00 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
https://www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Herr Heinz Lanfermann
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: 0800/ 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030/ 20 45 89 31
ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
https://www.pkv-ombudsmann.de

Berufsrechtliche Regelungen
Gewerbeordnung (GewO) – https://bundesrecht.juris.de/gewo/
Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) –
https://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – https://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) – https://bundesrecht.juris.de/vag/


(Stand 12.2019)


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